Der Vertrag ist Grundlage jeder wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Vertragsrecht ist ein Schwerpunkt unserer juristischen Tätigkeit.
Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam rechtliche Muster, die
Ihre geschäftlichen Vorgänge vereinfachen und
rechtssicher machen.
Zu solchen Vertragsmustern gehören nicht nur individuelle
oder projektbezogene Einzelverträge, sondern auch Massenverträge,
z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Arbeitsverträge
und
Rahmenverträge gleich welcher Art.
Wir beraten Sie auch bei Vertragsverhandlungen mit Ihren
Lieferanten und Kunden, prüfen deren Vertragsentwürfe
und schätzen für Sie Ihre vertraglichen und/oder
Prozessrisiken ab. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam Strategien
zur Vermeidung und Absicherung oder nachhaltigen Durchsetzung
Ihrer geschäftlichen Risiken.