Das
Gesellschaftsrecht gehört zu den komplexesten und schwierigsten
juristischen Materien. Es hat gleichzeitig eine herausragende
Bedeutung als Grundlage der Zusammenarbeit von Unternehmern
oder Konzernen.
Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform
und der für den verfolgten Gesellschaftszweck passenden
vertraglichen Regelungen.
Wir prüfen und bewerten für Sie rechtliche Risiken
im Rahmen von Unternehmenskäufen und Beteiligungen
an Unternehmen.
Wir erarbeiten Kooperationsverträge, Joint Venture
oder ähnliche Formen der Zusammenarbeit von Unternehmen.
Wir unterstützen Sie auch bei jeder gesellschaftsinternen
Auseinandersetzung und helfen Ihnen im Rahmen gerichtlicher
Verfahren. So übernehmen und führen wir auf beiden
Seiten Regress- und Schadensersatzprozesse gegen Vorstände,
Geschäftsführer, Direktoren oder andere Mitglieder
der Unternehmensleitung.