Wir
beraten und vertreten Banken und Bankkunden bei Streitigkeiten
zwischen Banken und aktiven oder ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern
im Hinblick auf Regressansprüche.
Wir verfügen über durch langjährige Tätigkeit
erworbene Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Bankenaufsicht,
also dem Rechtsschutz von Geschäftsleitern gegenüber
Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Wir sind ferner in allen bankrechtlichen Fragen tätig, insbesondere
im Hinblick auf Kredite (etwa Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung
oder Zinsanpassung) und Kreditsicherheiten (beispielsweise bei
möglicher Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft) sowie im
Bereich der Kapitalanlagen (hier geht es häufig um die Frage
einer möglichen Beratungs- und Prospekthaftung).