Rechtsgebiete - Bankrecht
 

Bankrecht München

   
 
Wir beraten und vertreten Banken und Bankkunden bei Streitigkeiten zwischen Banken und aktiven oder ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern im Hinblick auf Regressansprüche.

Wir verfügen über durch langjährige Tätigkeit erworbene Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Bankenaufsicht, also dem Rechtsschutz von Geschäftsleitern gegenüber Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Wir sind ferner in allen bankrechtlichen Fragen tätig, insbesondere im Hinblick auf Kredite (etwa Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung oder Zinsanpassung) und Kreditsicherheiten (beispielsweise bei möglicher Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft) sowie im Bereich der Kapitalanlagen (hier geht es häufig um die Frage einer möglichen Beratungs- und Prospekthaftung).