Rechtsgebiete - Arbeitsrecht
 

Arbeitsrecht München

   
 
Die in der jüngsten Vergangenheit in immer kürzeren Abständen erfolgenden Änderungen der deutschen Gesetze und der wachsende Einfluss des Europarechts auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Sozialrechts haben zu einem zunehmenden Beratungsbedarf insbesondere mittelständischer Unternehmen geführt.

Wir beraten und vertreten sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeits- und ordentlichen Gerichten zum einen Unternehmen, zum anderen auch Vorstände, Geschäftsführer und Mitarbeiter in allen Fragen des Arbeitsrechts. Unser Tätigkeitsfeld reicht hierbei vom Formulieren und Verhandeln von Dienst- bzw. Arbeitsverträgen (einschließlich der Erstellung von Musterverträgen) über die Beratung und Vertretung in Bezug auf Maßnahmen, welche die Arbeitsverhältnisse einzelner Mitarbeiter (Abmahnung, Versetzung, Änderungskündigung) oder einer Vielzahl von Mitarbeitern (Umstrukturierung, Outsourcing, Betriebsübergang) berühren, bis hin zur Vertragsbeendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag und zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung.