Die
in der jüngsten Vergangenheit in immer kürzeren Abständen
erfolgenden Änderungen der deutschen Gesetze und der wachsende
Einfluss des Europarechts auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Sozialrechts
haben zu einem zunehmenden Beratungsbedarf insbesondere mittelständischer
Unternehmen geführt.
Wir beraten und vertreten sowohl außergerichtlich als auch
vor den Arbeits- und ordentlichen Gerichten zum einen Unternehmen,
zum anderen auch Vorstände, Geschäftsführer und
Mitarbeiter in allen Fragen des Arbeitsrechts. Unser Tätigkeitsfeld
reicht hierbei vom Formulieren und Verhandeln von Dienst- bzw.
Arbeitsverträgen (einschließlich der Erstellung von
Musterverträgen) über die Beratung und Vertretung in
Bezug auf Maßnahmen, welche die Arbeitsverhältnisse
einzelner Mitarbeiter (Abmahnung, Versetzung, Änderungskündigung)
oder einer Vielzahl von Mitarbeitern (Umstrukturierung, Outsourcing,
Betriebsübergang) berühren, bis hin zur Vertragsbeendigung
durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag und zu Fragen der
betrieblichen Altersversorgung.