Rechtsanwalt Daniel Wechtenbruch,

   
 

geb. am 7. April 1960, studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, der Université de Tunis und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach dem Referendariat beim Oberlandesgericht München wurde er 1990 als Rechtsanwalt zugelassen.

Von 1990 bis 1994 war er bei den Rechtsanwälten NÖRR, STIEFENHOFER & LUTZ und anschließend – seit 1997 als Partner - in der von seinem Vater Dieter Wechtenbruch gegründeten Kanzlei WECHTENBRUCH SIEBECK KARPF in München tätig.

Seit 2002 arbeitete er als selbständiger Rechtsanwalt bereits in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Winfried Breitmoser und Dr. Oliver Krauß zusammen; zum 1. Juni 2004 erfolgte dann der Zusammenschluss zur Sozietät BREITMOSER KRAUSS WECHTENBRUCH.

Sprachen:
-Deutsch
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-Französisch.